Liefer- und Zahlungsbedingungen (V 1.1.0 - 05/2012)
1. AngeboteUnsere Angebote erfolgen grundsätzlich
freibleibend und werden aufgrund der derzeit geltenden
Kosten erstellt. Die den Angeboten beiliegenden Pläne,
Maßbilder und dergleichen sind unverbindlich.
2. Preise
2.1 Die genannten Preise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und zusätzlich
berechnet.
2.2 Die Preise verstehen sich ab
Auslieferungslager Inland und basieren auf den heutigen
Herstellungskosten. Falls diese sich ändern, werden die am
Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
2.3
Sonderwünsche des Kunden hinsichtlich Verpackung
(Bahnversandkosten mit fester Polsterung) oder Versandart
(Express, Eilgut, Bahnbehälter, Post usw.) werden nach
Möglichkeit erfüllt; die Mehrkosten dafür werden gesondert
berechnet. Die Preise für Ersatzteile gelten jedoch ab Werk
ausschließlich Verpackung.
3. AuftragAufträge
bedürfen zu Ihrer Annahme unserer schriftlichen Bestätigung
oder der Absendung der bestellten Ware. Für sämtliche
Geschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn
sie der Kunde nur aus früheren Geschäften und Angeboten
kannte. Die Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als
sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen, auch wenn wir
seinen abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich
widersprechen. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen
oder dem schriftlichen bestätigten Auftrag abweichen,
oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Technische
Verbesserungen oder Anpassungen an den jeweils geltenden
technischen und gestalterischen Standard behalten wir uns
auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist. Wir sind berechtigt, eine Erhöhung der
Preise vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die
erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und von uns
nicht zu vertreten waren; die Preiserhöhung muss sich im
Rahmen der veränderten Umstände halten. Tritt in der
Firma, der Gesellschaft oder der Person des Kunden nach
Vertragsabschluß eine Änderung ein, die dessen
Kreditwürdigkeit und/oder - fähigkeit mindert, oder erfahren
wir von einer verminderten Kreditwürdigkeit und/oder -
fähigkeit, die bereits vor Vertragsabschluß eingetreten
ist, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, alle
Forderungen sofort fällig zu stellen - auch wenn für diese
Wechsel oder Schecks gegeben wurden - oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. In jedem Falle können wir
die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offen
stehender Forderungen und bei neu hereinzunehmenden
Aufträgen von einer Vorauszahlung abhängig machen. Ferner
sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung
unter Ablehnungsandrohung ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
4. Lieferbedingungen
4.1 Die angegebenen
Lieferfristen verstehen sich ab Auftragsbestätigung,
vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse wie
beispielsweise
Transportunterbrechungen,
Betriebsstörungen sowie ohne Verschulden des Verkäufers
eintretende unzureichende Anlieferungen von Fertigmaterial
etc. Im Rücktrittsfall ist der Verkäufer nur zur
zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung
verpflichtet.
4.2 Bei Funkgeräten und -anlagen ist der
Liefertermin abhängig vom Zeitpunkt der Zuteilung der
Betriebsfrequenz durch die Fernmeldebehörde und Klärung
aller technischen Einzelheiten.
4.3 Für etwaige Schäden,
Verdienstentgang usw. infolge verspäteter Lieferung kommt
der Verkäufer nicht auf.
4.4 Alle Sendungen
einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Rechnung des
Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Teillieferungen
und Teilverrechnung behält sich der Verkäufer vor.
5.2
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug
zahlbar, unabhängig vom Geräteanschluss und dem Zeitpunkt
der Inbetriebnahme.
Abweichende Zahlungsbedingungenen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5.3 Im Falle
des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und
Inkassokosten, sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart.
6. EigentumsvorbehaltDie von uns gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen
und künftigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung
gegen den Kunden unser Eigentum.
7. Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der
Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über.
8.
Garantie8.1 Die Garantie beträgt 6 bis 12 Monate, je
nach Produkt. Voraussetzung ist die volle ordnungsgemäße
Bezahlung der Geräte und Anlagen. Ein- und Ausbau der
Geräte sowie Fahrt- und Wegzeiten gehen zu Lasten des
Kunden.
8.2 Die Einsendung der beanstandeten Waren an
uns, muss - in Originalverpackung, ansonsten in
fachgerechter Verpackung - auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers, soweit nicht Schäden durch eine von uns
abgeschlossene Güter- und Transportversicherung gedeckt
sind, erfolgen.
8.3 Unsere Gewährleistungspflicht
entfüllt, wenn Fehler oder Änderungen an der gelieferten
Ware auf unsachgemäßen Eingriffen des Kunden oder Dritten
beruhen. Die Gewährleistungspflicht entfüllt ebenfalls bei
übermäßigen Verschleiß oder sachwidrigem Gebrauch oder
natürlichen Abnützung der gelieferten Ware.
8.4 Das
Auftreten von Mängeln, die Mängelrüge sowie die Beseitigung
von Mängeln hemmen nicht den Ablauf der Gewährleistungspflichten und setzen keine neuen
Gewährleistungsfristen in Lauf.
8.5 Zur Vornahme aller
Mängelbeseitigung sowie zur Lieferung von Ersatzteilen muss
uns vom Kunden eine angemessene Frist gewährt werden. Wird
diese Fristgewährung verweigert, so entfallen sämtliche
Ansprüche uns gegenüber.
9. ProdukthaftungFür
Folgeschäden, die aufgrund des nicht oder nur teilweise
Funktionieren des Gerätes entstehen, übernimmt der Verkäufer
keine Haftung.
10. Blitzschutz
Blitzschutzeinrichtungen sind behördlich vorgeschrieben und
werden vom Verkäufer nicht errichtet. Diese müssen bei
Fixantennen von behördlich konzessionierten Unternehmen
angebracht werden.
11. Zusätzliche Leistungen
Sonderwünsche wie zusätzliches Material, Montage oder andere
Leistungen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
12. Telefonische BestellungenDiese gelten nach Zugang
der schriftlichen Auftragsbestätigung der STRANNER
Nachrichtentechnik GmbH als rechtsverbindlich.
13.
RücktrittDie Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
Bei Rücktritt durch den Käufer wird eine Stornogebühr von 25
% der Liefersumme fällig.
Für die Geschäfte nach dem
Konsumentenschutzgesetz gelten die diesbezüglichen
Bestimmungen, insbesondere kann der Verbraucher -
ausgenommen bei Messeverkäufen - binnen einer Woche nach
Vertragsabschluß seinen Rücktritt erklären.
14.
GerichtsstandAls Gerichtsstand wird das sachlich
zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Stranner
Nachrichtentechnik GmbH |
|
|
1220 Wien, Bellegardegasse
11 |
Rechtsform: GmbH |
Bankverbindung: |
T: +43 1 260 55 - 0 |
Sitz der Gesellschaft: Wien |
Bank für Tirol und Vorarlberg |
F: +43 1 260 55 – 81 |
Gerichtsstand:
Handelsgericht Wien |
BIC: BTVAAT22 |
office@stranner.at |
FN 228137 x, UID: ATU
56176747 |
IBAN: AT871630000128032142 |