Liefer- und Zahlungsbedingungen (V 1.1.0 - 05/2012)
  
                    1. AngeboteUnsere Angebote erfolgen grundsätzlich 
					freibleibend und werden aufgrund der derzeit geltenden 
					Kosten erstellt. Die den Angeboten beiliegenden Pläne, 
					Maßbilder und dergleichen sind unverbindlich.
2. Preise
					2.1 Die genannten Preise sind Nettopreise. Die 
					Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und zusätzlich 
					berechnet.
2.2 Die Preise verstehen sich ab 
					Auslieferungslager Inland und basieren auf den heutigen 
					Herstellungskosten. Falls diese sich ändern, werden die am
					Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
2.3 
					Sonderwünsche des Kunden hinsichtlich Verpackung 
					(Bahnversandkosten mit fester Polsterung) oder Versandart 
					(Express, Eilgut, Bahnbehälter, Post usw.) werden nach 
					Möglichkeit erfüllt; die Mehrkosten dafür werden gesondert 
					berechnet. Die Preise für Ersatzteile gelten jedoch ab Werk
					ausschließlich Verpackung.
3. AuftragAufträge 
					bedürfen zu Ihrer Annahme unserer schriftlichen Bestätigung 
					oder der Absendung der bestellten Ware. Für sämtliche 
					Geschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese 
					Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn 
					sie der Kunde nur aus früheren Geschäften und Angeboten 
					kannte. Die Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als 
					sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen, auch wenn wir 
					seinen abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich 
					widersprechen. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen 
					oder dem schriftlichen bestätigten Auftrag abweichen, 
					oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer 
					Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Technische 
					Verbesserungen oder Anpassungen an den jeweils geltenden 
					technischen und gestalterischen Standard behalten wir uns 
					auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit dies für den 
					Kunden zumutbar ist. Wir sind berechtigt, eine Erhöhung der 
					Preise vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die 
					erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und von uns 
					nicht zu vertreten waren; die Preiserhöhung muss sich im 
					Rahmen der veränderten Umstände halten. Tritt in der 
					Firma, der Gesellschaft oder der Person des Kunden nach 
					Vertragsabschluß eine Änderung ein, die dessen 
					Kreditwürdigkeit und/oder - fähigkeit mindert, oder erfahren 
					wir von einer verminderten Kreditwürdigkeit und/oder - 
					fähigkeit, die bereits vor Vertragsabschluß eingetreten 
					ist, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, alle 
					Forderungen sofort fällig zu stellen - auch wenn für diese 
					Wechsel oder Schecks gegeben wurden - oder 
					Sicherheitsleistung zu verlangen. In jedem Falle können wir 
					die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offen 
					stehender Forderungen und bei neu hereinzunehmenden 
					Aufträgen von einer Vorauszahlung abhängig machen. Ferner 
					sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung 
					unter Ablehnungsandrohung ganz oder teilweise vom Vertrag 
					zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu 
					verlangen.
4. Lieferbedingungen
					4.1 Die angegebenen 
					Lieferfristen verstehen sich ab Auftragsbestätigung, 
					vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse wie 
					beispielsweise
Transportunterbrechungen, 
					Betriebsstörungen sowie ohne Verschulden des Verkäufers 
					eintretende unzureichende Anlieferungen von Fertigmaterial
					etc. Im Rücktrittsfall ist der Verkäufer nur zur 
					zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung 
					verpflichtet.
4.2 Bei Funkgeräten und -anlagen ist der 
					Liefertermin abhängig vom Zeitpunkt der Zuteilung der 
					Betriebsfrequenz durch die Fernmeldebehörde und Klärung 
					aller technischen Einzelheiten.
4.3 Für etwaige Schäden, 
					Verdienstentgang usw. infolge verspäteter Lieferung kommt 
					der Verkäufer nicht auf.
4.4 Alle Sendungen 
					einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Rechnung des 
					Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
					5.1 Teillieferungen 
					und Teilverrechnung behält sich der Verkäufer vor.
					
5.2 
					Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug 
					zahlbar, unabhängig vom Geräteanschluss und dem Zeitpunkt 
					der Inbetriebnahme.
Abweichende Zahlungsbedingungenen 
					bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5.3 Im Falle 
					des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und 
					Inkassokosten, sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart.
					
6. EigentumsvorbehaltDie von uns gelieferte Ware bleibt 
					bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen 
					und künftigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung 
					gegen den Kunden unser Eigentum.
7. Gefahrenübergang
					Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der 
					Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über.
					
8. 
					Garantie8.1 Die Garantie beträgt 6 bis 12 Monate, je 
					nach Produkt. Voraussetzung ist die volle ordnungsgemäße 
					Bezahlung der Geräte und Anlagen. Ein- und Ausbau der 
					Geräte sowie Fahrt- und Wegzeiten gehen zu Lasten des 
					Kunden.
8.2 Die Einsendung der beanstandeten Waren an 
					uns, muss - in Originalverpackung, ansonsten in 
					fachgerechter Verpackung - auf Kosten und Gefahr des 
					Auftraggebers, soweit nicht Schäden durch eine von uns 
					abgeschlossene Güter- und Transportversicherung gedeckt 
					sind, erfolgen.
8.3 Unsere Gewährleistungspflicht 
					entfüllt, wenn Fehler oder Änderungen an der gelieferten 
					Ware auf unsachgemäßen Eingriffen des Kunden oder Dritten 
					beruhen. Die Gewährleistungspflicht entfüllt ebenfalls bei 
					übermäßigen Verschleiß oder sachwidrigem Gebrauch oder 
					natürlichen Abnützung der gelieferten Ware.
8.4 Das 
					Auftreten von Mängeln, die Mängelrüge sowie die Beseitigung 
					von Mängeln hemmen nicht den Ablauf der Gewährleistungspflichten und setzen keine neuen 
					Gewährleistungsfristen in Lauf.
8.5 Zur Vornahme aller 
					Mängelbeseitigung sowie zur Lieferung von Ersatzteilen muss 
					uns vom Kunden eine angemessene Frist gewährt werden. Wird
					diese Fristgewährung verweigert, so entfallen sämtliche 
					Ansprüche uns gegenüber.
9. ProdukthaftungFür 
					Folgeschäden, die aufgrund des nicht oder nur teilweise 
					Funktionieren des Gerätes entstehen, übernimmt der Verkäufer 
					keine Haftung.
10. Blitzschutz
					Blitzschutzeinrichtungen sind behördlich vorgeschrieben und 
					werden vom Verkäufer nicht errichtet. Diese müssen bei 
					Fixantennen von behördlich konzessionierten Unternehmen 
					angebracht werden.
11. Zusätzliche Leistungen
					Sonderwünsche wie zusätzliches Material, Montage oder andere 
					Leistungen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. 
					Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
					
12. Telefonische BestellungenDiese gelten nach Zugang 
					der schriftlichen Auftragsbestätigung der STRANNER 
					Nachrichtentechnik GmbH als rechtsverbindlich.
13. 
					RücktrittDie Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. 
					Bei Rücktritt durch den Käufer wird eine Stornogebühr von 25 
					% der Liefersumme fällig.
Für die Geschäfte nach dem 
					Konsumentenschutzgesetz gelten die diesbezüglichen 
					Bestimmungen, insbesondere kann der Verbraucher -
					ausgenommen bei Messeverkäufen - binnen einer Woche nach 
					Vertragsabschluß seinen Rücktritt erklären.
14. 
					GerichtsstandAls Gerichtsstand wird das sachlich 
					zuständige Gericht in Wien vereinbart.
					
						
							| Stranner 
							Nachrichtentechnik GmbH |  |  | 
						
							| 1220 Wien, Bellegardegasse 
							11 | Rechtsform: GmbH | Bankverbindung: | 
						
							| T: +43 1 260 55 - 0 | Sitz der Gesellschaft: Wien | Bank für Tirol und Vorarlberg | 
						
							| F: +43 1 260 55 – 81 | Gerichtsstand: 
							Handelsgericht Wien | BIC: BTVAAT22 | 
						
							| office@stranner.at | FN 228137 x, UID: ATU 
							56176747 | IBAN: AT871630000128032142 |